Arbeitgeberservice Traunstein
Der Arbeitgeberservice ist ein gemeinsames Dienstleistungsangebot des Jobcenters und der Agentur für Arbeit in Traunstein. Wenn Sie neues Personal suchen, stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice gerne zur Verfügung und helfen Ihnen, die passende Mitarbeiterin oder den passenden Mitarbeiter zu finden - unabhängig davon, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für den Bewerber zuständig ist. Diese rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit hat für die Betriebe den Vorteil, dass sich (nur) eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner um Ihr Anliegen kümmert. Der gemeinsame Arbeitgeberservice berät Sie bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Vollzeit oder Teilzeit, bei der Suche nach einer geeigneten oder einem geeignetem Auszubildenden und bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zuständigkeiten im gemeinsamen Arbeitgeberservice sind nach Wirtschaftsklassen geordnet.
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Lohnkostenzuschuss bei Neueinstellung
Das Jobcenter Traunstein kann die Arbeitsaufnahme und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen durch Eingliederungszuschüsse (EGZ) fördern. Der EGZ ist eine Leistung für Arbeitgeber und muss vor der Arbeitsaufnahme beantragt und bewilligt werden. Der EGZ ist eine individuelle Leistung, deren Dauer und Höhe sich nach dem Einzelfall richtet. Die maximale Höhe liegt bei 50 % des förderfähigen Arbeitsentgelts, die Dauer beträgt maximal sechs Monate. Der EGZ hat das Ziel, anfängliche atypische Minderleistungen der neuen Mitarbeiterin bzw. des neuen Mitarbeiters finaziell auszugleichen. Die Nachbeschäftigungspflicht entspricht der Dauer der Förderung. Bei Ausscheiden aus Gründen, die nicht in der Person des Beschäftigten liegen, kann der EGZ zurückgefordert werden.
Für ältere Arbeitsuchende über 50 Jahre und schwerbehinderte Menschen gelten erweiterte Fördermöglichkeiten.
Teilhabechancengesetz - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Teilhabechancengesetz - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Förderung von Langzeitarbeitslosen
Nach § 16 i SGB II kann die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn sie mindestens 25 Jahre alt sind und in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II/Bürgergeld bezogen haben (Erziehende und Schwerbehinderte mindesten fünf Jahre).
Im Einzelnen: Die Gesamtförderdauer kann bis zu fünf Jahre betragen. Die Förderhöhe liegt zwischen 100 % bis 70 %. Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt ist der gesetzliche Mindestlohn oder bestehender Tariflohn. Zusätzlich werden noch 20 % an pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen erstattet.
Lohnkostenzuschuss 75 % und 50 % nach § 16 e SGB II
Nach § 16 e SGB II kann die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.
Die Regelungen im Einzelnen: Die Förderdauer beträgt zwei Jahre, die Förderhöhe liegt bei 75 % im 1. Jahr und bei 50 % im 2. Jahr. Grundlage ist der Tariflohn einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren.
Coaching zur Beschäftigungssicherung
In beiden Förderangeboten ist ein beschäftigungsbegleitendes und stabilisierendes Coaching für unsere Kundinnen und Kunden vorgesehen.
Betriebliche Erprobung
Betriebliche Erprobung
Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zählt der persönliche Eindruck oft mehr als die Bewerbungsunterlagen.
Das JobcenterTraunstein bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, eine potentiell neue arbeitnehmende Person im Rahmen eines betrieblichen Praktikums kennenzulernen, sowie deren Eignung zu prüfen. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer einer MAG erhält Einblicke in die Anforderungen und das konkrete Tätigkeitsfeld Ihres Betriebs. Die Bewerberin bzw. der Bewerber kann gleichzeitig ihre/seine praktischen Fähigkeiten, ihre/seine Motivation und ihr/sein Interesse unter Beweis stellen.
Bei einem betrieblichen Praktikum (MAG) ist zu beachten:
- Bitte nehmen Sie vor Praktikumsbeginn mit der Vermittlungsfachkraft des Jobcenters Kontakt auf.
- In der Regel darf das Praktikum nicht länger als vier Wochen dauern.
- Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält während des Praktikums weiterhin Leistungen des Jobcenters.
- Das Jobcenter kann darüber hinaus Fahrtkosten und Kosten der Kinderbetreuung in angemessenem Umfang erstatten.
- Als Arbeitgeber sind Sie zur Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtet.
Qualifizierung von Mitarbeitern
Qualifizierung von Mitarbeitern
Zuschüsse zu Weiterbildung und Lohnkosten
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter fördern Unternehmen, die in die zukunftsgerichtete Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren. Grundlage ist das Qualifizierungschancengesetz. Es eröffnet Chancen für die Betriebe und Beschäftigte sich auf den strukturellen und digitalen Wandel und die zukünftigen Anforderungen 4.0 einzustellen. Die Fördermöglichkeiten bestehen für Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Es sind Erweiterungsqualifizierungen förderfähig, mit denen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert werden. Ziel ist es, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bestehenden Arbeitsplatz langfristig sichern und sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln können. Gefördert werden auch Weiterbildungen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht. Für die Beratung interessierter Betriebe ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zuständig (erreichbar Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr, kostenfrei unter 0800/45555-20).
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgendem Link:
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr, kostenfrei unter 0800/45555-20