Wohnen

Wohnen zur Miete

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernehmen wir im ersten Jahr die tatsächlichen Kosten der Wohnung. Nach Ablauf dieses Jahres müssen die Unterkunftskosten auf ein angemessenes Maß gesenkt werden. 

Ist Ihre Wohnung unangemessen teuer, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Können Kosten nicht auf andere Art reduziert werden, kann als letztes Mittel auch ein Umzug in Betracht kommen. Bei Umzug innerhalb der Karenzzeit werden höhere als angemessene Aufwendungen nur nach vorheriger Zusicherung anerkannt.

Heizkosten unterfallen generell nicht der Karenzzeit und sind schon vor deren Ablauf auf Angemessenheit zu überprüfen (dies stellt sicher, dass unangemessenes Heizverhalten nicht unterstützt wird).



Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft bitte erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss Ihnen zusichern, dass es die Kosten anerkennt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.



Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Wie hoch dürfen die Mietkosten sein?

Soweit die Kosten für Unterkunft angemessen sind und die Bruttokaltmiete (Kaltmiete und kalte Nebenkosten) nicht übersteigt, können die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Die Angemessenheit ergibt sich aus der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, der Größe der Wohnung sowie des Mietpreises je Quadratmeter und der Art der Heizung

Die aktuellen Bruttokaltmietobergrenzen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.

Angemessene Bruttokaltmieten im Landkreis Traunstein, gültig ab 01.01.2024:


Vergleichsraum Süd
Bergen, Chieming, Grabenstätt, Grassau, Inzell, Marquartstein, Reit im Winkl, Ruhpolding, Schleching, Seeon-Seebruck, Siegsdorf, Staudach-Egerndach, Surberg, Traunstein, Übersee, Unterwössen, Vachendorf, Waging, Wonneberg

1 Pers.-Haushalt 2 Pers.-Haushalt 3 Pers.-Haushalt 4 Pers.-Haushalt 5 Pers.-Haushalt jede weitere Person
525 € 683 € 788 € 945 € 1103 € 158 €
50 qm 65 qm 75 qm 90 qm 105 qm 15 qm/Pers.


Vergleichsraum Nord
Altenmarkt, Engelsberg, Fridolfing, Kienberg, Kirchanschöring, Nussdorf, Obing, Palling, Petting, Pittenhart, Schnaitsee, Tacherting, Taching, Tittmoning, Traunreut, Trostberg

1 Pers.-Haushalt 2 Pers.-Haushalt 3 Pers.-Haushalt 4 Pers.-Haushalt 5 Pers.-Haushalt jede weitere Person
475 € 618 € 713 € 855 € 998 € 143 €
50 qm 65 qm 75 qm 90 qm 105 qm 15 qm/Pers.

 

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung

Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, können wir Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise können wir, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Dazu zählen unter anderem die Nebenkosten.

Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten der Unterkunft und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein. Es gelten die Richtwerte für Mietwohnraum.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass wir weitere Kosten bezahlen, z. B.:

  • die Grundsteuer
  • die Wohngebäudeversicherung
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
  • angemessene Schuldzinsen für Hypotheken

Die Tilgungsraten für einen Kredit übernehmen wir nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Von Zuhause ausziehen

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil leben, übernehmen wir die (angemessenen) Kosten für eine eigene Unterkunft nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
  • Sie müssen für eine Weiterbildung oder eine Arbeit umziehen.
  • Ein ähnlich schwerwiegender Grund liegt vor.


Wollen Sie aus triftigen Gründen von Zuhause ausziehen, müssen Sie diese Gründe vor Abschluss eines Mietvertrages nachweisen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Jobcenter beraten, bevor Sie von Zuhause ausziehen. Ohne die erforderliche Zusicherung können Wohnkosten in der Regel nicht übernommen werden.


 

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Umzug

Ein Umzug ist regelmäßig mit anderen Wohnkosten und zusätzlichen Kosten sowie Wohnungsbeschaffungskosten (z. B. Kaution, Genossenschaftsanteile, Umzugskosten) verbunden. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Kosten übernommen werden können.



Beantragen Sie die Zustimmung zum Umzug bitte vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages und vor dem Einzug in eine neue Wohnung. Wir überprüfen, ob die neue Wohnung in Ihrem Fall angemessen und ob ein Umzug erforderlich ist.


  • Bei einem nicht erforderlichen Umzug ohne Zustimmung besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten nicht oder nur teilweise als Bedarf berücksichtigt werden können.
  • Möchten Sie in eine andere Gemeinde außerhalb des Landkreises Traunstein umziehen, holen Sie bitte die Zustimmung zum Mietvertrag bei dem Jobcenter am künftigen Wohnort ein.
  • Wir prüfen auch, ob notwendige Wohnungsbeschaffungskosten als Darlehen übernommen werden können. Die Übernahme dieser Kosten ist vor Vertragsabschluss zu beantragen, ansonsten ist eine Übernahme nicht möglich. Möchten Sie in eine andere Gemeinde außerhalb des Landkreises Traunstein umziehen, ist das Jobcenter am neuen Wohnort auch für die Kaution zuständig.
  • Wenn der Umzug wirklich dringend notwendig ist, unterstützen wir Sie bei der Übernahme der erforderlichen Umzugskosten z. B. für einen Transporter. Bitte stellen Sie rechtzeitig und vor der Anmietung des Fahrzeuges einen entsprechenden Antrag.
     

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.