Erfolgreiche Arbeitssuche - Schritt für Schritt -

Um Sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur passgenauen Jobsuche.  Dazu besprechen wir im ersten Schritt  mit Ihnen Ihre persönliche berufliche Situation und. Hier stehen folgende Fragen im Vordergrund: 
Welches Berufsziel haben Sie? Welche Fähigkeiten bringen Sie für das Berufsziel mit? Wie können Sie Ihre Wettbewerbschancen durch Quallifizierung verbessern? Welche Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsförderung sind sinnvoll?  Wie ist Ihre aktuelle Leistungsfähigkeit. Die Ergebnisse werden mit Ihnen gemeinsam in einem Kooperationsplan schriftlich festgehalten. Sollte eine direkte Arbeitsvermittlung gewünscht und realistisch sein  unterstützen wir Sie hierin umfassend.

Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme

Für die Unterstützung der Arbeitssuche gibt es die finanzielle Förderung aus dem Vermittlungsbudget.

Dazu gehört u. a. die Kostenerstattung von:

  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Fahrtkosten zur Arbeitsstelle
  • Bewerbungskosten (z. B. Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos, Portokosten)
  • Umzugskosten, wenn der Umzug beruflich erforderlich ist
  • Aufwendungen für erforderliche Arbeitsmittel (z. B. Arbeitskleidung, Werkzeuge)
  • Aufwendungen für erforderliche Nachweise (z. B. Gesundheitszeugnis, Beglaubigungen und Übersetzungen von Zeugnissen und Zertifikaten)

 Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Berufliche Qualifizierung

Für eine berufliche Qualifizierung ist es nie zu spät. Gute  Gründe für eine berufliche Weiterbildung sind:

  • Schutz vor Arbeitslosigkeit: Menschen mit Ausbildung werden viel seltener arbeitslos als Menschen ohne Ausbildung. Die Arbeitslosenquote von Ungelernten ist drei Mail so hoch wie die von Menschen mit Ausbildung.
  • Bessere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten: Mit einer Ausbildung bieten sich einem deutlich bessere Aufstiegsmöglichkeiten; auch gibt es mehr Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • 150 Euro Weiterbildungsgeld monatlich zusätzlich zum Bürgergeld während der Teilnahme an einer abschlussorientierten beruflichen Qualifizierung. Dazu zählen Umschulungen, zertifizierte Teilqualifikationen und Vorbereitungskurse auf Externenprüfungen.
  • Weiterbildungsprämien bei erfolgreicher Zwischenprüfung (1000 €) und erfolgreicher Abschlussprüfung (1500 €) in der Umschulung.
  • 75 Euro Bürgergeldbonus monatlich zusätzlich zum Bürgergeld bei nicht abschlussorientierten Maßnahmen mit einer Mindestdauer von acht Wochen, für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird.

Während der Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierung werden zusätzliche Kosten wie  z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Lernmittelkosten übernommen werden, wenn:

  • die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei Ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

 

Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung   
„mein NOW“ – Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung

 

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Betriebliches Praktikum

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)
Mit einem betrieblichen Praktikum, der sogenannten „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“, erhalten Sie nicht nur einen Einblick in die Anforderungen und Tätigkeiten in einem Betrieb oder können Ihre Kenntnisse auffrischen, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit sich von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen.

Ein betriebliches Praktikum oder ein Probearbeiten ist immer vor Beginn beim Jobcenter anzuzeigen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Weiterhin ist es möglich, dass entstehende Kosten, z. B. Fahrten zum Arbeitsplatz, Kinderbetreuungskosten, Arbeitskleidung seitens des Jobcenters übernommen werden.

 Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Arbeitsgelegenheiten

Wenn Sie schon längere Zeit nicht mehr gearbeitet haben, kann Ihnen das Jobcenter Traunstein mit einer Arbeitsgelegenheit helfen, Sie wieder behutsam an das Arbeitsleben heranzuführen. Für die Teilnahme erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Diesen Zusatzverdienst bekommen Sie zusätzlich zu den Leistungen der Grundsicherung. Während der Arbeitsgelegenheit werden Sie in der Regel von einer Fallmanagerin des Jobcenters Traunstein betreut.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Individuelle Förderung bei schwieriger Lebenssituation

Befinden Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation? Während einer Arbeitslosigkeit können Probleme entstehen, die -unabhängig von der Arbeitssuche- sehr belastend für Sie sein können und Sie bei der Arbeitssuche beeinträchtigen. Um Sie in so einer Situation bestmöglich zu unterstützen, arbeitet das Jobcenter Traunstein mit verschiedenen Beratungsstellen zusammen. 

Die Beratungsstellen helfen insbesondere bei Überschuldung, Schwierigkeiten im familiären Umfeld, in der Kinderbetreuung oder bei der Pflege von Angehörigen, Suchterkrankungen oder psychosozialen Problemen. 

Mögliche Anliegen sind zum Beispiel: 

  • Ich bin mit meiner familiären Situation überfordert. 
  • Ich oder Angehörige haben eine Suchterkrankung und brauchen Hilfe.
  • Ich bin überschuldet und möchte meine Schulden abbauen.
  • Ich habe psychische Probleme (z. B. Angst, Trauer, Depression) und möchte mit jemandem sprechen.
  • Ich habe Gewalt erlebt und benötige Hilfe.

 Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung in Form eines Zuschusses, den erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusätzlich zum Bürgergeld erhalten können, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Tätigkeit aufnehmen. Dieser Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht als Einkommen berücksichtigt.

Die Antragstellung muss vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.