Bildung und Teilhabe

Allgemein

Kinder und Jugendliche haben besondere Bedürfnisse. Kultur- und Freizeitangebote, die Klassenfahrt oder eine Vereinsmitgliedschaft kosten aber Geld.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld stellen Sie bereits automatisch auch einen Antrag auf fast alle Bildung- und Teilhabeleistungen. Lediglich für die Lernförderungen (Nachhilfe) ist noch ein gesonderter Antrag nötig.



Sofern Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Bedarfsgemeinschaft in Anspruch nehmen möchten, bitten wir um Vorlage entsprechender Nachweise für die Kostenübernahme.



Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Wenn die Schule z. B. eine mehrtägige Klassenfahrt in die Berge oder die Kita einen Ausflug in den Tierpark plant, ist dies in der Regel mit Ausgaben verbunden. Damit alle Kinder und Jugendliche an diesen Veranstaltungen teilnehmen können, werden die Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe übernommen.

Kosten für Ausrüstungsgegenstände (Beschaffung von Sportschuhen, Badezeug, Bekleidung, Bettwäsche etc.), Taschengeld und Reiserücktrittsversicherungen können leider nicht finanziert werden.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Persönlicher Schulbedarf

Vor allem zu Beginn eines Schuljahres müssen viele Lernmaterialien für die Schule gekauft werden. Neben der Schultasche und dem Sportzeug werden auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi für den Schulbesuch benötigt. Das kann leider schnell teuer werden. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird daher zusätzlich zum Regelbedarf eine Schulpauschale gewährt.

Diese Pauschale wird in 2 Teilbeträgen ausgezahlt, zum 01.08. (130 €) und zum 01.02. (65 €) eines Jahres - unabhängig vom tatsächlichen Unterrichtsbeginn.

Die Pauschale deckt auch alle im laufenden Schuljahr anfallenden Kosten.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Schülerbeförderung

Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges übernehmen die Städte und Gemeinden bzw. der Landkreis Traunstein die Kosten für die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht von öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 (für Grund-, Haupt- bzw. Mittelschulen, sowie Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform – und zwei-, drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftschulen sowie Berufsschulen bei Vollzeitunterricht).

Ab der Jahrgangsstufe 11 können grundsätzlich die Kosten von der Schülerbeförderung des Landkreises Traunstein für Empfänger von Bürgergeld erstattet werden bzw. innerhalb des Landkreises Traunstein befreit werden.

Bitte klären Sie vorrangig mit der Schülerbeförderungsstelle des Landkreises Traunstein ab, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung oder Erstattung der Schulwegkosten haben.­­­



Wenn Sie keine Leistungen von der Schülerbeförderungsstelle des Landkreises Traunstein erhalten und, nur wenn die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besucht wird, kann ggf. ein Anspruch auf Übernahme der Schülerberförderungskosten beim Jobcenter bestehen.



Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Lernförderung

Wenn die vorhandenen schulischen Angebote nicht ausreichen, können die Kosten für Nachhilfe übernommen werden.



Bitte beachten Sie, dass Leistungen für eine Lernförderung nur dann gewährt werden können, wenn die Schule die Notwendigkeit der Förderung schriftlich bestätigt.



Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit haben, an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule, Kita oder Kindertagespflege teilzunehmen, werden die hierfür entstehenden Aufwendungen übernommen. 

Die Kosten werden in der Regel direkt mit dem Anbieter der Mittagsverpflegung abgerechnet.

Nicht enthalten sind die Aufwendungen für Frühstück oder selbst gekaufte Verpflegung vom Kiosk oder Bäcker.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, seine Freizeit in Gemeinschaft mit anderen verbringen und bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen zu können. Sei es beim gemeinsamen Fußballtraining im Verein, beim Erlernen eines Musikinstrumentes oder bei der Teilnahme an einer Ferienfreizeit.

Da die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder der Unterricht in einer Musikschule Kosten verursachen, werden Teilhabeaktivitäten mit einem Betrag von 15 Euro monatlich unterstützt.

Die Teilhabeleistungen werden unabhängig von einem Schul- oder Kitabesuch für Kinder und Jugendliche gezahlt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.