Energiekosten

Allgemein

Die hohen Energiekosten stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Auch Arbeitnehmende können Hilfe bekommen.

Ihre Heizkosten sind gestiegen – egal ob Nachzahlungen oder Abschlagszahlungen – und Sie können diese nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten? 
Wir erklären Ihnen, wohin Sie sich wenden können.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Der Online-Wohngeldrechner kann Ihnen dabei helfen. 

Wenn Sie Kinder haben kann auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Anstelle des Wohngeldes bzw. Kinderzuschlags könnte jedoch auch ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Bitte beachten Sie, dass Wohngeld und Bürgergeld nicht gleichzeitig bezogen werden können.

Egal, ob Sie einen einmaligen oder einen andauernden Unterstützungsbedarf bei den Heizkosten haben sollten, stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen nach dem Bürgergeld im Monat der Fälligkeit der entsprechenden Energiekostenrechnung beim Jobcenter Traunstein online.

Hierfür ist ein vollständiger Antrag auf Bürgergeld für Sie und Ihre Familie notwendig.

Haben Sie das Rentenalter (aktuell liegt das bei 66 Jahren) bereits erreicht bzw. beziehen schon eine Altersrente oder sind dauerhaft voll erwerbsgemindert, so könnten Sie einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beim Amt für Soziales und Senioren im Landratsamt Traunstein haben. Auch hier erhalten Sie entsprechende Hilfe für Heizkosten.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Einmalige Antragstellung - Bürgergeld für einen Monat

Das SGB II beinhaltet die Möglichkeit bei einer hohen Heizkostennachzahlung Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. In diesem Monat kann das Jobcenter, abhängig von dem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen.



Der Antrag muss im Fälligkeitsmonat gestellt werden.


Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2024 kann der Antrag folglich nur im Januar 2024 gestellt werden. 

Bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf Bürgergeld für einen Monat besteht, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem Monat. Auch zu ihrem Vermögen müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro. Liegt das Vermögen höher, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Sie erhalten bereits Bürgergeld?

Sollten Sie bereits Leistungen nach dem SGB II erhalten, so reichen Sie bitte die Heizkostenabrechnung oder die Abschlagserhöhung für Heizkosten über den Postfachservice oder über www.jobcenter.digital ein. Anschließend prüfen wir, welcher Betrag übernommen werden kann.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Energiekostenrückstände

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, sind Ihre Stromkosten pauschal mit dem Regelsatz abgedeckt. Sie müssen die Stromrechnung davon selbst an den Stromanbieter bezahlen. Wenn Sie Ihre Stromkosten eine gewisse Zeit lang nicht bezahlen, kann Ihr Anbieter eine Sperre verhängen. Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 € kann Ihnen der Strom abgesperrt werden.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zu Ihrem Stromverbrauch passen und lesen Sie Ihre Zählerstände regelmäßig ab.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Energie-/Stromversorger, wenn Sie die Stromkosten nicht mehr bezahlen können. Je früher Sie sich dort melden, umso eher kann eine Lösung gefunden werden, z. B. durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Eine Strom-/Energiesperre zu verhindern ist leichter als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen bei einer Sperre weitere Kosten an, denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld.

Wenn Sie bürgergeldberechtigt sind, können Sie bei uns ein Darlehen beantragen.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.