Allgemein

Bürgergeld soll eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten. Was dem Einzelnen zum täglichen Leben zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.

Der Regelbedarf umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung) sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden Sie eigenverantwortlich.

Höhe der Regelbedarfe ab 01.01.2023

Personen

Regelbedarf

Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjähriger Partnerin     
oder minderjährigem Partner

502 €

Volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft jeweils

451 €

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind     und 
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung umziehen

402 €

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren     und
Minderjährige Partner

420 €

Kinder von 6 bis 13 Jahren

348 €

Kleinkinder von 0 bis 5 Jahren

318 €