Wollen Sie vorab Ihren eventuellen Leistungsanspruch anhand des Bürgergeldrechners (Überschlagsberechnung) ermitteln?
Hinweis
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) ergibt sich aus dieser Berechnung jedoch nicht. Die abschließende Prüfung eines Leistungsanspruchs erfolgt erst durch das Jobcenter nach erfolgter Antragstellung.